Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages im Sinne des § 34 c GewO ist eine Vermittlungsgebühr fällig und zahlbar. Die Höhe wird im entsprechenden Angebot dargestellt. Die Firma PRENTHA GmbH behält sich das Recht vor, für beide zu vermittelnde Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter) provisionspflichtig tätig zu werden.
Die per Post, Telefax, E-Mail oder anderweitig von der PRENTHA GmbH übersandten Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der PRENTHA GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zur Schadenersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision, ohne dass es eines Schadenersatznachweises bedarf.
Sollte der Verkauf der Immobilie dem Interessenten bereits bekannt, oder von anderer Seite unterbreitet worden sein, ist dieses innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes durch uns, als erfolgt.
Eine Provision fällt auch dann an, wenn ein wirtschaftliches gleichartiges oder ein ähnliches Geschäft zustande kommt und wenn der Angebotsempfänger das Angebot an einen Dritten weiterleitet und dieser einen Kauf und/oder Mietvertrag abschließt.
Alle Provisionen sind verdient, fällig und zahlbar im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäftes.
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Wenn Sie uns per Kontakformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der dort von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
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